EKKJ-Tagung 2010

Kindern zuhören. Das Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung (Art. 12 KRK)

Bieler Tagung 2010 der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ)
Donnerstag und Freitag, 18. und 19. November 2010, Kongresshaus Biel

  • Im Jahr 2010 ging es am Fachseminar der EKKJ um Kinderrechte. Genauer: um das Recht der Kinder und Jugendlichen, ihre Meinung zu äussern und angehört zu werden (Art. 12 KRK). Nicht irgendwo und ab und zu, sondern in allen Fragen, die sie persönlich berühren (Beispiel: Familie und Schule) und bei allen behördlichen Verfahren (Beispiel: Scheidungen, Fremdplatzierungen, Schulausschluss).

    Es wird schon viel getan, um diesem juristischen Paragraphen mehr praktisches Leben einzuhauchen. Es sind jedoch noch lange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Dazu die Bieler Tagung: ein Zeit-Raum, um seine eigene Praxis zu reflektieren, fachübergreifend Erfahrungen auszutauschen sowie neue Ideen zu sammeln und die eigene Motivation zu stärken.

Information zur Tagung

Der Bericht zum Thema Kindern zuhören erschien im November 2011.

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