Das Recht des Kindes auf Meinungsäusserung und Anhörung

Gemäss Artikel 12 der von der Schweiz 1997 ratifizierten UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) hat jedes Kind das Recht, seine Meinung zu äussern und angehört zu werden in jeder es betreffenden Angelegenheit. Dies ist einer der allgemeinen Grundsätze der KRK. Mitreden zu können bei Fragen, die sein Leben betreffen, ist für die gute Entwicklung des Kindes entscheidend und fördert die Resilienz.

Die Umsetzung des Rechts des Kindes in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren (Scheidung, Unterbringung, Entscheidung zum Aufenthaltsstatus usw.) oder auch bei Entscheidungen innerhalb der Familie, in der Schule oder in der Gemeinde angehört zu werden, ist in der Schweiz noch lückenhaft.

Aus diesem Grund beschäftigte sich die EKKJ mit dieser Problematik, indem sie 2010 eine nationale Tagung organisierte Bieler Tagung 2010 und 2011 den Bericht „Kindern zuhören“ veröffentlichte. Darin werden sowohl die juristischen als auch die praktischen Aspekte der Partizipationsrechte von Kindern wie beispielsweise die Gesprächsführung mit Kindern oder Jugendlichen behandelt, ergänzt durch Aussagen von Kindern und Auszügen aus der Allgemeinen Bemerkung Nr. 12 des Kinderrechtsausschusses.

Am Schluss des Berichts sind die Empfehlungen der EKKJ formuliert, die insbesondere eine bessere strukturelle Verankerung des Rechts des Kindes auf Anhörung (Gesetzesgrundlagen, Wegleitungen, Verfahren), die Förderung der Anhörungskompetenzen bei Fachpersonen (Gerichtsangestellte, Sozialarbeiter/innen usw.) und eine angemessene Information von Eltern und Kindern fordern, um eine echte Partizipationskultur zu schaffen.

Was sagen die Kinder dazu?

In Einzelgesprächen und Gruppendiskussionen hat die EKKJ Aussagen und Vorschläge von Kindern und Jugendlichen zusammengetragen. Hier einige ausgewählte Beispiele:

  • «Beim Besuchsrecht sollten vor allem die Kinder mitbestimmen können, denn es sind schliesslich die Kinder, die dann dort sein müssen.» (Junge, 11 Jahre)
  • «Was machst du wenn dir deine Mama nicht zuhört? – Dann schimpfe ich mit ihr. Und dann hört sie dir zu? – Ja. Sonst «haue» ich sie, dann schaut sie mich an.» (Junge, 3 Jahre)
  • «Mir ist wichtig, dass man mir zuhört, wenn ich unglücklich bin, wenn ich etwas sagen möchte, das mir nicht gefällt – Geheimnisse oder so etwas.» (Mädchen, 9 Jahre)
  • «Es sind ja alle mal Kinder gewesen, warum wissen die Erwachsenen dann selbst nicht, wie man mit Kindern redet?» (Junge, 11 Jahre)