Die EKKJ begrüsst die Harmonisierung der Bewilligungspflicht und die Bemühungen die Sicherheit von u.a. Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Jedoch sollte es auch in Zukunft für ein/e Lehrer/in, eine/n Jugendarbeiter/in oder auch Freiwillige einer Jugendorganisation möglich sein, mit Kindern und Jugendlichen Aktivitäten in der freien Natur zu unternehmen, dies auch im mittleren Bergland.