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Armut Familie Migration

Parlamentarische Initiative «Armut ist kein Verbrechen»

Unverschuldete Sozialhilfeabhängigkeit darf nicht zum Verlust der Aufenthaltsbewilligung führen. Um dieses Ziel zu erfüllen, muss der vorgeschlagene Text der Gesetzesänderung nach Ansicht der EKKJ angepasst werden.

Die EKKJ unterstützt das Anliegen, das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) so zu präzisieren, dass Ausländerinnen und Ausländer, die unverschuldet von der Sozialhilfe abhängig werden, nicht den Verlust ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung befürchten müssen. 

Kinder und Jugendliche machen rund einen Drittel der Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz aus. Für das Wohlergehen dieser Kinder und Jugendlichen ist die Sozialhilfe von zentraler Bedeutung. Armut führt bei Kindern zu materieller Benachteiligung, sozialer Ausgrenzung, gesundheitlichen Folgen und schlechteren Bildungschancen, die sich oft bis ins Erwachsenenalter auswirken.

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) garantiert allen Kindern das Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard (Art. 26 und 27 KRK). Die derzeitige Rechtslage gefährdet diese Rechte, indem sie dazu führen kann, dass Familien auf Sozialhilfe verzichten, aus Angst, ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die ursprüngliche Formulierung der parlamentarischen Initiative («mutwillig herbeigeführt») anstelle von «durch eigenes Verschulden» verwendet werden sollte. Dies würde bedeuten, dass eine Ausweisung nur bei nachgewiesenem Missbrauch erfolgen kann.