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Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG)

Die EKKJ fordert, den Kinder- und Jugendschutz ausdrücklich in den Zielen und im Zweck des KomPG festzuschreiben und Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen dazu zu verpflichten, konkrete Massnahmen zum Schutz Minderjähriger zu ergreifen.

Die EKKJ hält es für sinnvoll, den Schutz Minderjähriger direkt im Gesetzesentwurf zu verankern, damit die Pflichten der Plattformen in einem einzigen Gesetz geregelt sind. Diese Bestimmungen sollten für alle Plattformen gelten, insbesondere für solche, die sich hauptsächlich an Minderjährige richten, auch wenn diese von weniger als zehn Prozent der Wohnbevölkerung genutzt werden.

Die EKKJ betont die Wichtigkeit von Meldesystemen, die auf die Nutzung durch Kinder und Jugendliche zugeschnitten sind (einfache Nutzung, nicht-technische Sprache, kurze Bearbeitungszeiten etc.), und die auf alle mutmasslich illegalen Inhalte ausgeweitet werden müssen. Zusätzlich sollen Plattformen Verfahren zur Inhaltsmoderation einführen, um illegale oder schädliche Inhalte möglichst schon vor der Veröffentlichung zu erkennen.

Ausserdem spricht sich die EKKJ vollumfänglich dafür aus, Plattformen zu verpflichten, verbindliche Massnahmen zum Schutz der Privatsphäre und der Sicherheit von Minderjährigen vorzusehen. 

Wichtig sind auch regelmässige Risikobewertungen und ein transparenter Zugang zu Daten für unabhängige Forschende.

Schliesslich empfiehlt die EKKJ, einen plattformfinanzierten Fonds einzurichten für die Prävention von Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Tools und die Förderung von Medienkompetenz.