Die EKKJ befürwortet im Grundsatz die Stossrichtung der Vorlage, das strafrechtliche Instrumentarium gegen Mobbing und Cybermobbing zu ergänzen. Sie unterstützt insbesondere die technologieneutrale Ausgestaltung von Artikel 177bis E-StGB, die erhöhte Strafdrohung für öffentlichkeitswirksames Handeln sowie die Ausgestaltung als Antragsdelikt. Ihre Zustimmung steht unter Vorbehalten, namentlich hinsichtlich der Wahrung der jugendstrafrechtlichen Grundsätze, der Vermeidung einer Überkriminalisierung jugendtypischer Konflikte sowie der tatsächlichen Durchsetzbarkeit der Strafnorm.
Eine Strafnorm allein kann den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Mobbing nicht sicherstellen. Die EKKJ fordert daher:
- dass die strafrechtliche Verschärfung durch eine Verstärkung von Präventions- und Interventionsmassnahmen, namentlich in Schulen und in ausserschulischen Settings, begleitet wird;
- dass im erläuternden Bericht das Verhältnis der neuen Strafnorm zum Jugendstrafgesetz, zu den Grundsätzen von Schutz und Erziehung sowie zum Mediationsverfahren nach der Jugendstrafprozessordnung geklärt wird;
- dass Strafverfolgungsbehörden für den Umgang mit Mobbing unter Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und geschult werden und ihnen konkrete Massnahmen an die Hand gegeben werden, mit dem Ziel, das Unrecht nicht nur strafrechtlich zu verfolgen, sondern das Mobbing-Verhalten im konkreten Fall zu beseitigen;
- dass für Kinder und Jugendliche klar verständlich beschrieben wird, welche Handlungen vom neuen Straftatbestand erfasst sind;
- dass die Ausübung des Antragsrechts durch die Erziehungsberechtigten mit geeigneten Beratungsangeboten flankiert und die Meinung von Kindern und Jugendlichen dabei angemessen berücksichtigt wird;
- dass der Zugang betroffener Kinder und Jugendlicher zur Opferhilfe frühzeitig, niederschwellig, kostenlos und unabhängig von einem Strafantrag gewährleistet wird;
- dass die Arbeiten an der vorliegenden Vorlage mit jenen zur parlamentarischen Initiative 18.434 sowie zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) koordiniert werden.