Die pa. Iv. 20.451 «Armut ist kein Verbrechen» verlangt eine Präzisierung des AIG, damit Ausländerinnen und Ausländer, die unverschuldet von der Sozialhilfe abhängig werden, nicht den Verlust ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung befürchten müssen. Die EKKJ ist der Ansicht, dass gesetzliche Massnahmen notwendig sind, um Rechtssicherheit zu schaffen und Kinderrechte zu schützen. Der Vorschlag vereinheitlicht die unterschiedlichen kantonalen Praktiken und schützt armutsbetroffene Familien vor Ungleichbehandlung.
Die EKKJ nimmt im vorliegenden 3 Minuten für die Jungen auch Bezug auf die parlamentarische Initiative 18.434 «Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen». Zurzeit besteht eine Lücke im schweizerischen Strafgesetzbuch bei der Verfolgung von Cybergrooming mit Minderjährigen. Die EKKJ sieht dementsprechend Handlungsbedarf – sei es durch Schaffung eines neuen Straftatbestands oder Änderung der bestehenden Straftatbestände.