Artikel 24 der UNO-Kinderrechtskonvention gewährleistet das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmass an Gesundheit. Dazu gehört auch die psychische Gesundheit. Dennoch sind zwischen 13 und 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen von einer nachgewiesenen psychischen Störung betroffen und bei den Jugendlichen weist jede vierte Person Symptome psychischer Probleme auf. Besonders betroffen sind junge Frauen sowie Menschen mit Diskriminierungserfahrung. Psychische Erkrankungen können sowohl schulische Auswirkungen haben als auch die Berufsaussichten und die sozialen Bindungen belasten.
Vielfältige Einflussfaktoren
Die besondere Anfälligkeit von Kindern und Jugendlichen ist auf ihren kritischen Entwicklungsstand zurückzuführen, wobei der soziale, gesundheitliche, umweltbedingte und geopolitische Kontext verstärkend wirken können. Die Forschung beleuchtet insbesondere den Einfluss von Armutssituationen, Arbeitsbedingungen und Bildungsstand auf die psychische Gesundheit, aber auch von traumatischen Erfahrungen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, Mobbing, sozialer Ausgrenzung oder Diskriminierung. Hinzu kommt der Stress in Zeiten von Mehrfachkrisen und der von Kindern und Jugendlichen wahrgenommene schulische und allgemeine Leistungsdruck.
Massnahmenpaket für eine nachhaltige Investition
Vorrangig sind heute ein besserer Zugang zu einer angemessenen, niederschwelligen Versorgung ab dem Auftreten der ersten Symptome. Zudem braucht es ein Monitoring für aussagekräftige Daten sowie Massnahmen zur Prävention und Förderung der psychischen Gesundheit ab der frühen Kindheit und zur Verringerung der Stigmatisierung. Die EKKJ empfiehlt, bei den Lebensumständen anzusetzen und dazu die sozialen Bindungen und die Gruppenzugehörigkeit zu stärken und Mobbing und Diskriminierung vorzubeugen. Sie empfiehlt ausserdem, Stressfaktoren und Leistungsdruck zu verringern und Kinder und Jugendliche mit angstauslösenden äusseren Ereignissen nicht alleine zu lassen. Dieses Massnahmenpaket ist eine nachhaltige Investition in das öffentliche Gesundheitswesen.
Jugendliche auf allen Ebenen miteinbeziehen
Das Beispiel des Zukunftsrats U24 (https://zukunfts-rat.ch/) hat gezeigt, dass es möglich ist, der Stimme der Jugend zu diesem Thema Gehör zu verschaffen. Die Handlungsempfehlungen des Zukunftsrats U24 decken sich mit den Feststellungen der EKKJ: Auch sie zielen auf eine bessere Datenerhebung, die Zugänglichkeit von Angeboten und die Stärkung von Prävention und Sensibilisierung in verschiedenen Lebensbereichen. Die EKKJ empfiehlt, junge Menschen aktiv in die Gestaltung, Implementierung und Evaluierung des Angebots einzubeziehen, um sicherzustellen, dass ihre Lebensformen und tatsächlichen Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Auskünfte: Sekretariat EKKJ, ekkj-cfej(at)bsv.admin.ch, Tel. 058 485 64 24