Revision der Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (KiBeV): Wo der erste Entwurf zu streng war, ist er jetzt zu lasch. Der Bundesrat hat sich zu stark der harschen Kritik gebeugt. Trotz verständlichen Vorwänden waren die gegnerischen Argumente in vielem oft polarisierend, zum Teil wenig sachlich und bei weitem nicht in allem gerechtfertigt. Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ fordert, dass folgende Ziele bei der Revision klar im Vordergrund stehen: Die Rechte und der verbesserte Schutz der ausserfamiliär untergebrachten Kinder - vor allem bei Dauerbetreuung - und die Professionalisierung der Jugendhilfe in diesem Bereich.