Die Kommission

Die EKKJ ist eine Fachkommission bestehend aus Expertinnen und Experten aus dem Kinder- und Jugendbereich.

Mandat

Die Aufgaben der EKKJ sind in Art. 22 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes verankert.

Mitglieder

Die EKKJ setzt sich aus 20 Expertinnen und Experten im Bereich Kinder- und Jugendpolitik zusammen.

Carte Blanche

Ein Mitglied der EKKJ schreibt über ein aktuelles Thema in seinem/ihren beruflichen Alltag.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der EKKJ wird von zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen geführt.

Organisation

Die Kommission tagt in der Regel viermal jährlich im Plenum.

Rechtliche Grundlagen

Die EKKJ ist im Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 30. September 2011 gesetzlich verankert.