Rechtliche Grundlagen

Die Eidg. Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ ist im (vom 30. September 2011) gesetzlich verankert. Ihr Mandat ist in Artikel 22 KJFG definiert.

Die EKKJ wurde ursprünglich als Eidg. Kommission für Jugendfragen EKJ am 5. Juni 1978 vom Bundesrat eingesetzt. Ihr Auftrag bezog sich anfangs nur auf Jugendfragen und wurde im Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Art. 4, Jugendförderungsgesetz) vom 6. Oktober 1989 gesetzlich verankert.

2003 wurde ihr Mandat durch einen Bundesratsbeschluss (vom 26. September 2003) auf Kinder erweitert. Seither nennt sie sich Eidg. Kommission für Kinder- und Jugendfragen.

Im Jahr 2014 wurde die Einsetzungsverfügung der EKKJ erneuert.