Mandat

Die EKKJ hat gemäss Artikel 22 folgende Aufgaben:

  • Sie berät den Bundesrat in kinder- und jugendpolitischen Belangen.
  • Sie beobachtet die Situation der jungen Generation in der Schweiz, zeigt Entwicklungen auf und schlägt bei Bedarf Massnahmen vor.
  • Sie prüft regelmässig, ob mit dem KJFG der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen genügend Rechnung getragen wird.
  • Sie begutachtet kinder- und jugendpolitisch wichtige Bundesgesetze und Verordnungen vor ihrem Erlass auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche.
  • Sie sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Anliegen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Sie berücksichtigt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Aspekte des Schutzes, der Förderung und der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in einem ausgewogenen Verhältnis.